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Was geschieht mit dem Darlehen, wenn der Darlehensnehmer verstirbt? Das Darlehen ist über die Lebensversicherung
abgedeckt. Sollte der Darlehensnehmer innerhalb der Laufzeit des Vertrages
versterben, wird das Darlehen über die Lebensversicherung getilgt.
Überschüsse der Lebensversicherung werden an den in der Lebensversicherung
eingetragenen Nutznießer (z. B. Ehepartner) ausgezahlt.
Kann das Darlehen vor der
vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden? Eine vorzeitige
Kündigung ist jederzeit möglich, eventuell müssen Sie aber steuerliche Nachteile
in Bezug auf die Ausschüttung der Gewinnanteile in Kauf nehmen. Konsultieren Sie
bitte Ihren Steuerberater, der Sie über die jeweils zum Zeitpunkt der
Vertragsauflösung gültigen steuergesetzlichen Regelungen informiert.
Ist eine vorzeitige
Teiltilgung des Darlehens möglich? Teiltilgungen des Darlehens sind
jederzeit möglich. Diese wirken sich sowohl auf die Darlehenssumme als auch auf
die Lebensversicherung aus, d.h. für Sie: Ihre monatliche Belastung wird
geringer. Auf die Laufzeit des Vertrages nehmen Teiltilgungen keinen
Einfluss.
Wie wirkt sich die
Zinsentwicklung auf mein Darlehen aus? Der vereinbarte Zinssatz bei
Vertragsabschluss gilt für die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrages, d.h. es
wird keine Zinserhöhung, aber auch keine Zinssenkung geben.
Wie hoch sind die
Gewinnanteile aus der Lebensversicherung, die nach Ablauf des Darlehens
ausgezahlt werden? Die angegebene prozentuale Gewinnbeteiligung aus der
Lebensversicherung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr.
Diese Gewinndividenden sind jedoch nicht auf weitere Wirtschaftsjahre
übertragbar, sondern werden nach jedem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr im
Bundesanzeiger veröffentlicht oder Ihnen auf Wunsch mitgeteilt.
Ist der monatliche
Lebensversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar? Grundsätzlich ist der
monatliche Lebensversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar. Verfolgen Sie hier
aber bitte die Steuerpolitik der Bundesregierung. Befragen Sie Ihren
Steuerberater nach den aktuellen Richtlinien des Steuerrechts in Bezug auf die
Absetzung von Lebensversicherungen in Verbindung mit der Absicherung von
speziellen Darlehen.
Ist eine Bezugsänderung
möglich? Eine Bezugsänderung ist jederzeit möglich, da der
Darlehensnehmer gleichzeitig auch der Antragssteller der Lebensversicherung
ist. |