Was geschieht mit dem Darlehen, wenn der Darlehensnehmer verstirbt?
Das Darlehen ist über die Lebensversicherung abgedeckt. Sollte der Darlehensnehmer innerhalb der Laufzeit des Vertrages versterben, wird das Darlehen über die Lebensversicherung getilgt. Überschüsse der Lebensversicherung werden an den in der Lebensversicherung eingetragenen Nutznießer (z. B. Ehepartner) ausgezahlt.

Kann das Darlehen vor der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden?
Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich, eventuell müssen Sie aber steuerliche Nachteile in Bezug auf die Ausschüttung der Gewinnanteile in Kauf nehmen. Konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater, der Sie über die jeweils zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung gültigen steuergesetzlichen Regelungen informiert.

Ist eine vorzeitige Teiltilgung des Darlehens möglich?
Teiltilgungen des Darlehens sind jederzeit möglich. Diese wirken sich sowohl auf die Darlehenssumme als auch auf die Lebensversicherung aus, d.h. für Sie: Ihre monatliche Belastung wird geringer. Auf die Laufzeit des Vertrages nehmen Teiltilgungen keinen Einfluss.

Wie wirkt sich die Zinsentwicklung auf mein Darlehen aus?
Der vereinbarte Zinssatz bei Vertragsabschluss gilt für die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrages, d.h. es wird keine Zinserhöhung, aber auch keine Zinssenkung geben.

Wie hoch sind die Gewinnanteile aus der Lebensversicherung, die nach Ablauf des Darlehens ausgezahlt werden?
Die angegebene prozentuale Gewinnbeteiligung aus der Lebensversicherung
bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Diese Gewinndividenden sind jedoch nicht auf weitere Wirtschaftsjahre übertragbar, sondern werden nach jedem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr im Bundesanzeiger veröffentlicht oder Ihnen auf Wunsch mitgeteilt.

Ist der monatliche Lebensversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich ist der monatliche Lebensversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar. Verfolgen Sie hier aber bitte die Steuerpolitik der Bundesregierung. Befragen Sie Ihren Steuerberater nach den aktuellen Richtlinien des Steuerrechts in Bezug auf die Absetzung von Lebensversicherungen in Verbindung mit der Absicherung von speziellen Darlehen.

Ist eine Bezugsänderung möglich?
Eine Bezugsänderung ist jederzeit möglich, da der Darlehensnehmer gleichzeitig auch der Antragssteller der Lebensversicherung ist.